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So bleibt es den Staaten überlassen, ob sie pro erwachsener Person die Einfuhr von einer Stange oder nur zwei Schachteln (!) Zigaretten von außerhalb der EU zollfrei erlauben. So kann man bei der Einreise über deutsche Flughäfen aktuell (Anfang September 2009) beispielsweise pro Person eine Stange Zigaretten einführen, bei der Reise über Polen (z.B. Auto/Zug) sind es nur zwei Schachteln. Eine ähnliche Vorschriftenlage kann sich jederzeit bei Spirituosen ergeben, wo der Wert momentan bei einem Liter pro erwachsener Person liegt. Hier tut genaue, zeitnahe Information Not, denn solche Vorschriften pflegen sich immer wieder zu ändern. Die aktuellen (September 2009) wurden zuletzt im Dezember 2008 angepasst. Hierbei ist zu beachten, dass die allgemeinen Informationen des deutschen/österreicher/schweizer Zolls nur für die Einreise direkt im betreffenden Land gelten und man immer überlegen muss, welches Land das erste ist, in dem man den Schengener Raum betritt. Das sind bei Russlandreisen meistens baltische Länder, Polen oder die Slowakei.
Ausfuhrbeschränkung: Kunstwerke, Antiquitäten und Kaviar sollten nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel sowie Gegenstände die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben Transitvisum: EU-Bürger, US-Amerikaner, Kanadier, Japaner und Schweizer benötigen kein Visum mehr bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen, also auch nicht für den Transit. Russen benötigen kein Visum. Staatsburger anderer Nationen brauchen auch für den Transit ein Visum.
Email-Service der Botschaft bei Fragen: langsam
Ausfuhrbeschränkung: Kunstwerke, Antiquitäten und Kaviar sollten nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel sowie Gegenstände die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben Transitvisum: EU-Bürger: ja, muss bei Botschaft oder Konsulat beantragt werden, Russen keine Visumpflicht, andere Nationalitäten brauchen ein Transitvisum Besonderheiten Belarus-Transit: Pro Transit-Reisetag müssen mindestens 11 Euro in bar mitgeführt werden. Die internationalen Fernstraßen dürfen beim Transit nicht verlassen werden. Beide Bestimmungen gelten nicht für russische Staatsbürger. Email-Service der Botschaft bei Fragen: nicht vorhanden
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